1 June 2014
Wenn Sie unser indisches Restaurant in Berlin betreten oder unser indisches Catering buchen, werden Sie auf der Speisekarte oftmals den Begriff „Tandoori“ lesen. Hierbei handelt es sich keineswegs um ein besonderes Gericht, eine Zutat oder ein Gewürz, sondern um eine traditionsreiche Zubereitungsweise. Genau genommen ist Tandoori oder Tandoor die englische Schreibweise für das Wort Tandur. Die Rede ist von einem Backofen, der mit Holzkohle geheizt und von oben gefüllt wird.”.
Die Tandoori– Gerichte stammen traditionell aus diesem Ofen, der sowohl in Indien als auch in anderen Regionen Mittelasiens zum Einsatz kommt. Selbst in der türkischen und der arabischen Küche wird mit einem Tandur gearbeitet, doch steht die indische Küche heute fast synonym für diese Garmethode. Natürlich dürfen auch bei uns am Prenzlauer Berg die köstlichen Tandoori- Gerichte nicht fehlen.
Als klassische Tandoori- Gerichte gelten die beliebten Fladenbrote Nan und Chapati, die sie natürlich auch bei uns erhalten. Auch Samosas lassen sich im Ofen zubereiten und bei manchen Fleischgerichten ist das Arbeiten mit dem Tandur ebenfalls obligatorisch.
Mancherorts bezeichnet der Begriff Tandoori nicht nur die Zubereitungsform, sondern in erster Linie die Marinade, mit der Fleischgerichte ihren Geschmack erhalten. Ein Tandoori Masala enthält vor allem Koriandersamen, Cumin und Chili, die vor der Verwendung gründlich gemörsert werden. Wer sich für ein Tandoori- Huhn entscheidet, darf sich zudem auf die obligatorische Marinade mit Joghurt freuen, zu dem Knoblauch, Zwiebeln, Ingwer, Salz und Zitronensaft gegeben wird. Gelegentlich findet auch Safran seinen Weg in die Rezeptur und sorgt für eine appetitlich rote Färbung.
Die Gewürzmischung Tandoori Masala stammt ursprünglich aus dem indischen Bundesstaat Rajasthan im Nordwesten des Landes.
Die Gewürzmischung Tandoori Masala stammt ursprünglich aus dem indischen Bundesstaat Rajasthan im Nordwesten des Landes. Die Region ist in kulinarischer Hinsicht vor allem für ihre vielfältigen vegetarischen Gerichte bekannt.
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